Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich



Die Produkte, Lieferungen, Dienstleistungen und Angebote der GIG Chemie GmbH basieren ausschließlich auf diesen Geschäftsbedingungen. Diese Bestimmungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart wurden. Die Bedingungen gelten spätestens nach Eingang unserer Angebote und Auftragsbestätigung als akzeptiert. Hiermit wird Einspruch gegen etwaige Gegenansprüche des Käufers in Bezug auf seine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen eingelegt.

Jegliche Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen gelten nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der GIG Chemie GmbH.

  1. Angebote und Verträge 



Alle Angebote der GIG Chemie GmbH sind unverbindlich. Jede Annahmeerklärung und alle Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die GIG Chemie GmbH. Dies gilt auch für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabsprachen.

Bestellte Mengen können überschritten oder unterschritten werden, wenn sie nicht den verpackten Mengen der GIG Chemie GmbH entsprechen oder Teil einerSonderanfertigung sind. Alle Berechnungen basieren auf dem bei Abweichung von der GIG Chemie GmbH ermittelten Gewicht.

Die Mitarbeiter der GIG Chemie GmbH sind nicht befugt, über die Bedingungen der schriftlichen Vereinbarung hinaus mündliche Nebenabsprachen oder mündliche Gewährleistungen zu treffen.

  1. Preise / Preisabsprachen 



Sofern nicht anders vereinbart, garantiert die GIG Chemie GmbH die in ihren Angeboten aufgeführten Preise 30 Tage ab dem Datum des Angebots. Es gelten die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise zuzüglich etwaiger gesetzlich geltender Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.

Die angegebenen Preise gelten pro 1 kg oder 1 Liter, pro Stück oder pro Packung, ab Werk und Lager.

  1. Verpackung



Einwegverpackungen gehen in das Eigentum des Käufers über. Alle anderen Vereinbarungen müssen durch ein schriftliches Angebot und Auftrag bestätigt werden.

  1. Liefer- und Servicebedingungen 


Die Lieferung erfolgt wie vertraglich vereinbart. Allgemeine Handelsbedingungen sind in Übereinstimmung mit den zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden INCOTERMS auszulegen. Lieferfristen und -termine gelten nur als ungefährer Anhalt, soweit die GIG Chemie GmbH nichts anderes schriftlich vereinbart hat. Die Lieferfristen beginnen mit dem Eingang der Auftragsbestätigung, jedoch nicht bevor alle Einzelheiten des Auftragsabschlusses geklärt sind. Teillieferungen sind zulässig und werden gesondert berechnet.

Die GIG Chemie GmbH haftet nicht für Verzögerungen bei Lieferung und Service aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die Lieferungen durch die GIG Chemie GmbH außerordentlich schwierig oder unmöglich machen – dazu gehören Streiks, Aussperrungen, Rohstoffmangel, Transportschwierigkeiten, Wetterbedingungen, behördliche Vorschriften usw., auch wenn diese für die Rohstoff-, Hardware- und Produktlieferanten der GIG Chemie GmbH gelten – unabhängig von verbindlichen Vereinbarungen zu bestimmten Fristen oder Terminen. Die GIG Chemie GmbH behält sich das Recht vor, die Lieferung oder den Service für die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Vorlaufzeit zu verschieben oder wegen unvollständigen Teils der Lieferung ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

Wenn wir vereinbarte Liefertermine, Leistungspläne oder andere vertragliche Verpflichtungen nicht einhalten, legt der Käufer eine zusätzliche Lieferfrist in angemessenem Zeitrahmen fest. Diese zusätzliche Lieferzeit beträgt mindestens drei (3) Monate.

Die Einhaltung der Lieferfristen setzt die Erfüllung aller Kundenverpflichtungen voraus. Für den Fall, dass der Kunde mit seinen Zahlungen in Verzug gerät, behält sich die GIG Chemie GmbH das Recht vor, eine Vorauszahlung zu verlangen.

Ansprüche aus Transportschäden sind vom Käufer innerhalb der im Beförderungsvertrag festgelegten Frist direkt beim Beförderer einzureichen, und die GIG Chemie GmbH erhält eine Kopie davon. Die GIG Chemie GmbH haftet nicht für Schäden, die während des Transports vom Produktionsstandort und / oder Lager zu einem Bestimmungsort entstanden sind.

Die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen ist, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, für die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften in Bezug auf Import, Transport, Handhabung, Lagerung und Verwendung der Waren verantwortlich. Handhabung, Lagerung und Verwendung der Produkte müssen den Sicherheitsdatenblättern und Produktdatenblättern entsprechen. Alle in PDS (* Produktdatenblatt) und in MSDS (** Sicherheitsdatenblätter) aufgeführten Lieferbedingungen gelten gleichzeitig mit diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen.

  1. Zahlungsbedingungen

Sofern nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen der GIG Chemie GmbH ohne Abzug vor Transport / Versand zahlbar, maximal jedoch 30 Tage nach Ausstellung. Alle Dienstleistungen, wie die Entsorgung von gebrauchtem Material, Reparaturen, technische Dienstleistungen, Regeneration und Verdunstung, Testchemikalien, Laborchemikalien, Ausstattung und Zubehör, sind sofort bei Auftragserteilung zahlbar, ausschließlich netto Kasse.

Trotz gegenteiliger Kundenbedingungen ist die GIG Chemie GmbH berechtigt, erhaltene Zahlungen auf ältere Kundenschulden anzurechnen. Der Kunde wird darüber rechtzeitig informiert. Wenn Kosten und Zinsen angefallen sind, gilt die Zahlung zunächst für die Kosten, dann für die Zinsen und schließlich für die Hauptschuld.

Die Nichtzahlung des Kaufpreises bis zum Fälligkeitsdatum stellt einen grundlegenden Verstoß gegen die vertraglichen Verpflichtungen dar. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die GIG Chemie GmbH berechtigt, ab dem Fälligkeitsdatum Zinsen in Höhe von 8% zu erheben, die über dem gültigen Bundesbankensatz liegen. Die GIG Chemie GmbH ist außerdem berechtigt, dem Kunden 50 EURO für die Bearbeitung jeder Zahlungserinnerung in Rechnung zu stellen.

Der Kunde ist nicht berechtigt, den Kaufpreis zu verrechnen, vorzuenthalten oder zu reduzieren, auch wenn Kundenbeschwerden oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, es sei denn, Gegenansprüche sind rechtsverbindlich und unbestritten.


  1. Eigentumsvorbehalt

Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Ansprüche, unabhängig von ihrer Rechtsgrundlage, einschließlich künftiger oder bedingter Ansprüche aus gleichzeitig oder zu einem späteren Zeitpunkt abgeschlossenen Verträgen, das alleinige Eigentum der GIG Chemie GmbH (Vorbehaltsware). Dies gilt auch, wenn Zahlungen für speziell beschriebene Ansprüche erfolgen. Für Verkäufe auf das Girokonto gilt der Eigentumsvorbehalt zur Sicherung der Restzahlung.

Sollte der Kunde Waren der GIG Chemie GmbH untrennbar mit anderen beweglichen Sachen verbinden, wird vereinbart, dass das Eigentum des Kunden an dem einzelnen Produkt im Wert seines Anteils (Rechnungspreis) auf die GIG Chemie GmbH übertragen wird. Der Kunde wird das (gemeinsame) Eigentum der GIG Chemie GmbH kostenlos lagern.

Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu bearbeiten oder zu verkaufen, solange er nicht im Rückstand ist. Verpfändungen oder Eigentumsübertragungen aus Sicherheitsgründen sind nicht zulässig. Der Kunde überträgt hiermit alle gesetzlichen Ansprüche in Bezug auf die Vorbehaltsware aus dem Weiterverkauf oder aus einem anderen Grund (Versicherung, unerlaubte Handlung usw.) (einschließlich aller ausstehenden Ansprüche des Girokontos) zur vollständigen Sicherheit an GIG Chemie GmbH, die die Übertragung ordnungsgemäß akzeptiert. Der Kunde ermächtigt die GIG Chemie GmbH, die an die GIG Chemie GmbH übertragenen Ansprüche auf eigene Kosten im eigenen Namen einzuziehen.

Für den Fall, dass Dritte versuchen, Ansprüche an der Ware vorbehaltlich geltend zu machen, wird der Kunde sie über das Eigentum der GIG Chemie GmbH informieren und die GIG Chemie GmbH unverzüglich benachrichtigen.

Handelt der Kunde nicht vertragsgemäß – insbesondere bei Zahlungsverzug -, ist die GIG Chemie GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder die Übertragung des Rückgabeanspruchs des Kunden gegenüber Dritten zu verlangen. Die Rücknahme oder Beschlagnahme der Ware unter Vorbehalt der GIG Chemie GmbH stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar.

  1. Produktinformation

Alle Informationen sowie physikalischen und chemischen Eigenschaften, Spezifikationen und Daten in unseren Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern, Analysezertifikaten, Packlisten und Rechnungen basieren auf den Tests und Analysen unserer Labore, Qualitätskontrollabteilungen an Produktionsstandorten und unserer Erfahrung mit dem gelieferten Produkt und Einhaltung der örtlichen Gesetze und Vorschriften für Verwendung, Transport und Handhabung. Hersteller, Lieferant und Exporteur haften nicht für Abweichungen in diesen Werten nach Verlassen unserer Werke. Alle anderen Messungen, Tests und Analysen sind für die GIG Chemie GmbH nicht bindend und wir sind nicht verantwortlich für Änderungen und Unterschiede der angegebenen Werte oder Instabilitäten, die während des Transports aufgrund von Wetter, Temperaturschwankungen, Handhabung oder Lagerung auftreten können. Die Produkte werden auf der Grundlage von Tests, Versuchen und Erfahrungen vom Verbraucher und von unserem Anwendungstechniker geliefert. Es gibt keine Garantie für die Parameter, den Wert und den Effizienzverlust, nachdem das Produkt den Produktionsstandort verlassen hat.

Die Bedingungen für Ihre Verwendung und Anwendung unserer Produkte, technische Unterstützung und Informationen (mündlich, schriftlich oder im Zuge von Produktbewertungen), einschließlich aller vorgeschlagenen Formulierungen und Empfehlungen, liegen außerhalb unserer Kontrolle. Daher ist es unbedingt erforderlich, dass Sie unsere Produkte, technische Unterstützung und Informationen testen, um zu Ihrer eigenen Zufriedenheit festzustellen, ob sie für Ihre beabsichtigten Verwendungen und Anwendungen geeignet sind. Solche Tests wurden nicht unbedingt von der GIG Chemie GmbH durchgeführt. Die in Produktdatenblättern, Sicherheitsdatenblättern und Echtheitszertifikaten angegebenen Fakten, Empfehlungen und Vorschläge gelten als zuverlässig. Es wird jedoch keine Garantie oder Gewährleistung für deren Richtigkeit übernommen. Außer wie angegeben, gibt es keine ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien für Marktgängigkeit, Eignung oder Sonstiges. Die GIG Chemie GmbH haftet nicht für besondere, zufällige, Folgeschäden oder beispielhafte Schäden.

Weitere Bemerkungen:

Die Informationen zu unseren Produkten PDS und MSDS basieren auf dem aktuellen Kenntnisstand und entsprechen den Anforderungen der EU und der nationalen Gesetze. Die Arbeitsbedingungen des Benutzers liegen jedoch außerhalb unseres Wissens und unserer Kontrolle. Das Produkt darf ohne schriftliche Genehmigung nicht für andere als die angegebenen Zwecke verwendet werden. Es liegt in der Verantwortung des Benutzers sicherzustellen, dass alle erforderlichen Schritte unternommen werden, um die Gesetze und Vorschriften einzuhalten. Die Handhabung des Produkts darf nur von Personen über 18 Jahren durchgeführt werden, die zufriedenstellend informiert sind, wie die Arbeit zu erledigen ist und wie die gefährlichen Eigenschaften und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen umzusetzen sind. Die im Sicherheitsdatenblatt enthaltenen Informationen sollen das Produkt nur im Hinblick auf Gesundheits- und Sicherheitsanforderungen beschreiben und sollten daher nicht als Garantie für bestimmte Eigenschaften konstruiert werden. Unsere Produkte müssen getestet und die Ergebnisse vor regelmäßiger Verwendung vom Kunden analysiert werden. Die GIG Chemie GmbH ist nicht verantwortlich für Änderungen der Produktspezifikationen aufgrund von Temperatur, Wetterbedingungen, Transport, Handhabung und Lagerung, nachdem das Material unseren Produktionsstandort verlassen hat. Es werden keine weiteren Tests, Analysen in anderen Räumlichkeiten akzeptiert und Ergebnisse werden akzeptiert und sind für unsere Spezifikation relevant, die die einzigen Parameter enthält, die vor dem Versand von Produktionsstandorten in unseren Labors überprüft und getestet wurden.

  1. Beanstandungen / Gewährleistung 



Die GIG Chemie GmbH haftet für Qualitätsmängel und Rechtsmängel im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern die folgenden Bestimmungen nichts anderes vorsehen. Eine unabhängige Garantie, die über die gesetzlichen Garantiebestimmungen hinausgeht, wird nur bei besonders gekennzeichneten Waren oder ausdrücklich schriftlichen Garantien gegeben.

Qualitätsmängel, Mängel und falsche Lieferungen sind unverzüglich innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung beim Kunden schriftlich zu melden, und zwar ab dem Tag, an dem der Kunde die Sendung erhalten hat, bevor eine weitere Verarbeitung oder Herstellung erfolgt. Der Kunde ist ausdrücklich verpflichtet, die Identität der Ware unverzüglich nach Lieferung zu überprüfen. Versäumt es der Kunde, die GIG Chemie GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, gilt die Lieferung als angenommen. Die Prüfungspflicht nach § 377 HGB bleibt hiervon unberührt.

Wird festgestellt, dass die gelieferte Ware fehlerhaft ist, leistet die GIG Chemie GmbH eine Ersatzlieferung unter der Bedingung, dass der Kunde das fehlerhafte Produkt oder Produktstück auf Kosten des Käufers an die GIG Chemie GmbH zurücksendet. Für den Fall, dass die Reparatur- oder Ersatzlieferung fehlschlägt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis zu senken. Ein weiterer Anspruch ist ausgeschlossen, sofern nicht verbindliche gesetzliche Regelungen etwas anderes ergeben.

Alle Ansprüche auf Ersatz oder Rückerstattung werden dem Kunden nur dann gewährt, wenn der Verstoß von der GIG Chemie GmbH oder einem ihrer Stellvertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

Wenn der Kunde der GIG Chemie GmbH nicht die Möglichkeit gibt, den Anspruch zu begründen, insbesondere wenn er die mangelhaften Waren oder Muster davon nicht sofort auf Anfrage herstellt, hat die GIG Chemie GmbH Anspruch auf Zurückbehaltungsrecht in Bezug auf geltend gemachte Garantieansprüche .

Jegliche von der GIG Chemie GmbH gewährte Garantie erlischt, wenn die gelieferte Ware einer ungeeigneten oder unsachgemäßen Verwendung oder einer fehlerhaften oder fahrlässigen Behandlung durch den Kunden ausgesetzt wurde.

Die GIG Chemie GmbH ist berechtigt, die Beseitigung von Mängeln zu verweigern, solange der Kunde seinen gesetzlichen Verpflichtungen gegenüber der GIG Chemie GmbH nicht nachgekommen ist.

Wenn die Prüfung einer Reklamation ergibt, dass für den angegebenen Mangel keine Garantie oder Gewährleistung gilt, werden die Kosten für die Prüfung einschließlich Fracht und Transport dem Kunden in Rechnung gestellt.

Die Angaben der GIG Chemie GmbH zu Liefergegenständen und Dienstleistungen in Katalogen, Broschüren, Werbe- und Preislisten sind nur Beschreibungen, Informationen und Richtlinien. Es ist nur ungefähr und ohne Garantie.

Alle Ansprüche unterliegen nach zwölf Monaten der Verjährungsfrist.

  1. Haftung

Soweit Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche aufgrund von Unmöglichkeit, Verzug und Verletzung geringfügiger vertraglicher Verpflichtungen, Fahrlässigkeit bei Vertragsschluss, unerlaubter Handlung sowie Ansprüche im Zusammenhang mit Kundengarantierechten, in diesen Bedingungen nicht ausdrücklich anerkannt werden, sind sie  ausgeschlossen, solange dies gesetzlich zulässig ist, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung der GIG Chemie GmbH.

Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter des Unternehmens gegenüber dem Kunden ist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

Beratungsleistungen und Informationen werden nach bestem Wissen und Gewissen der Mitarbeiter der GIG Chemie GmbH erbracht, sind jedoch nicht bindend und schließen jegliche Haftung aus. Soweit das Produkthaftungsgesetz gilt, gilt die Haftungsbeschränkung nach §§ 1 und 2 nicht für Kundenansprüche, die sich aus der Haftung für persönliche Gefahren und Schäden an Privateigentum ergeben, es sei denn, das Gesetz räumt eine solche Haftungsfreistellung ausdrücklich ein.

Es wird keine Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden übernommen, insbesondere für entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter.

Schadensersatzansprüche sind in ihrer Höhe auf den Schaden begrenzt, der zum Zeitpunkt der Auftragsannahme unter den der GIG Chemie GmbH zu diesem Zeitpunkt bekannten Umständen zu erwarten war.

Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall auf den Auftragswert begrenzt.

Schadensersatzansprüche unterliegen der Verjährungsfrist nach zwölf Monaten nach Lieferung.

  1. Sicherheit

Bei begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug des Käufers, kann die GIG Chemie GmbH vorbehaltlich weiterer Ansprüche vereinbarte Kreditfristen widerrufen und weitere Lieferungen von der Bereitstellung ausreichender Sicherheiten abhängig machen.

  1. Angaben


Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass alle persönlichen und / oder geschäftsbezogenen Daten im Rahmen gegenseitiger Geschäftsbeziehungen gespeichert und verwendet werden können.

Details finden Sie in den Datenschutzbestimmungen.

  1. Anwendbares Recht / Gerichtsstand 



Diese Geschäftsbedingungen und alle Rechtsbeziehungen zwischen der GIG Chemie GmbH und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, sind ausschließlich die Gerichte in Neuss für alle Meinungsverschiedenheiten zuständig, die sich direkt oder indirekt aus dem Vertragsverhältnis zwischen der GIG Chemie GmbH und dem Kunden ergeben.

  1. Ungültigkeit von Klauseln

Für den Fall, dass eine oder mehrere der Bestimmungen aus irgendeinem Grund für ungültig erklärt werden oder ungültig werden, werden die ungültigen Bestimmungen durch Bestimmungen ersetzt, die der Geschäftsabsicht dieses Vertrags so ähnlich wie möglich sind und das Interesse beider Parteien gebührend berücksichtigen. Keine der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen werden von dieser Ungültigkeit berührt.

 

Stand: September 2019